Der Nachweis eines Studienerfolges ist Voraussetzung für die Verlängerung eines Aufenthaltstitels für den Zweck "Studierende". In praxi scheitern Antragsteller häufig an jenem gesetzlichen Erfordernis. Der nachfolgende Beitrag widmet sich daher dieser besonderen Erteilungsvoraussetzung und der hierzu ergangenen höchstgerichtlichen Rsp. (FN )
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