Nach der sog Gründungsprivilegierung aus dem Jahr 2014 ließ der Gesetzgeber nunmehr eine weitere Maßnahme folgen, welche die Gründung einer GmbH vereinfachen soll: Ein Notariatsakt soll unter bestimmten, engen Voraussetzungen nicht erforderlich sein, ebenso wenig eine notarielle Beglaubigung der Firmenbuchanmeldung, dafür wird ein eigenes elektronisches Anmeldeverfahren unter intensiverer Einbindung eines Kreditinstituts geschaffen.
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