Mit 1. 1. 2018 treten neue Regelungen im AktG, GmbHG, SEG, GenG und ArbVG in Kraft, welche für börsenotierte Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern (FN ) Mindestanteile von Frauen und Männern im Aufsichtsrat vorsehen.
Schlagwörter:
Aufsichtsrat; Gleichbehandlung; Börsenotierung; Mindestanteil; Nichtigkeit.

