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Ist die Rechtsfigur der materiellen Repräsentation noch zeitgemäß?**Dieser Beitrag stellt einen überarbeiteten Auszug aus der Masterthesis des Autors im Rahmen des Universitätslehrgangs “Familienunternehmen und Vermögensplanung“ an der Universität Wien dar.

FachbeiträgeMag. David HeimbuchnerJEV 2025, 100 Heft 2 v. 4.6.2025

Nach der herrschenden Ansicht folge das ABGB hinsichtlich der Repräsentation einem Mischsystem. Es sei im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen, ob eine materielle oder formelle Repräsentation angeordnet ist. Richtigerweise liegt ein einheitliches Repräsentationsprinzip vor. Der Gesetzgeber folgt jenen Wirkungen, die im Rahmen des bisherigen Begriffsverständnisses als formelle Repräsentation bezeichnet wurden. Davon abweichende Anordnungen stellen Ausnahmen von der Regel und nicht die Anordnung einer materiellen Repräsentation dar. Die begriffliche Unterscheidung zwischen formeller und materieller Repräsentation ist schließlich aufzugeben.

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