IAS 36 enthält sachverhaltsübergreifende Regelungen zur Durchführung eines Wertminderungstests. Vor der quantitativen Ermittlung eines u.U. vorhandenen Abschreibungsbedarfs ist zunächst anhand von qualitativen Indikatoren eine mögliche Minderung des Nutzungspotenzials eines Vermögenswerts bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) zu prüfen. IAS 36.12 listet eine nicht abschließende Aufzählung möglicher Indikatoren auf. Hierunter fällt auch die Tatsache, dass der Buchwert des bilanziellen Eigenkapitals eines Unternehmens größer als dessen Marktkapitalisierung ist (IAS 36.12d) ist: eine sog. Buchwert-Marktwert-Lücke. Diese kann u.a. ein sog. „triggering event“ i.S.d. IAS 36, d.h. ein Anhaltspunkt für eine notwendige außerplanmäßige Abschreibung eines bilanzierten Goodwills, sein.