Im Zusammenhang mit Immobilien kommen häufig Objektgesellschaften zum Einsatz, deren einziger Vermögenswert ein Gebäude mit zugehörigem Grundstück ist (Single-Asset Entities). Werden diese Gesellschaften veräußert, können sich hinsichtlich der Ermittlung und/oder des Ausweises des Veräußerungsergebnisses Abgrenzungsfragen in Bezug auf die anzuwendenden IFRS-Regelungen ergeben. Die beiden nachfolgenden Fälle zu Single-Asset Entities zeigen, dass die derzeitigen Standards Interpretationsspielräume offenlassen.