§ 2 UWG
Eine Werbung mit einer Geschäfts(neu)eröffnung muss wahr sein. Wirbt ein Unternehmer mit der „Neueröffnung“ und mit „sensationellen Eröffnungsangeboten“, obwohl er demselben Konzern wie sein Vorgänger angehört, gleichartige Teppiche wie dieser anbietet und keine selbstständige Geschäftspolitik innerhalb des Konzerns betreibt, liegt eine irreführende Werbung iSd § 2 UWG vor.