(IPRG § 44, ArbVG § 105) Der Revision gegen die Entscheidung des OLG Wien 32 Ra 162/94v. 28. 11. 1994 = ARD 4677/2/95, betreffend fehlende Klagbarkeit von arbeitsrechtlichen Ansprüchen eines in Ungarn beschäftigten Arbeitnehmers eines österreichischen Arbeitgebers in Österreich mangels Einhaltung der ungarischen Vorgangsweise bei einer Kündigungsanfechtung weil für die Normen des ArbVG über den Kündigungsschutz das Territorialitätsprinzip gilt, wurde keine Folge gegeben. OGH 9 Ob A 183/95 v. 22.11.1995.