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Invalidität wegen Gehbehinderung

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6720/12/2020 Heft 6720 v. 15.10.2020

ASVG: § 255

OGH 16. 4. 2020, 10 ObS 6/20k

Der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit (als Voraussetzung für den Anspruch auf eine Invaliditätspension) ist unabhängig davon, ob der körperliche und geistige Zustand des Versicherten noch den mit der Berufstätigkeit selbst verbundenen Anforderungen entspricht, auch dann eingetreten, wenn der Versicherte nicht mehr imstande ist, in zumutbarer Weise einen Arbeitsplatz zu erreichen. Bei Beurteilung dieser Frage kommt es grundsätzlich nicht auf die Verhältnisse am Wohnort des Versicherten, sondern auf die Verhältnisse am allgemeinen Arbeitsmarkt an, weil es sich (auch) beim Wohnsitz um einen für die Beurteilung der Minderung der Arbeitsfähigkeit unbeachtlichen persönlichen Umstand handelt, der mit dem Gesundheitszustand des Versicherten nicht in Zusammenhang steht.

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