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Interzedent:innenschutz in Österreich: Der Weisheit letzter Schluss?**Dieser Artikel fußt in Teilen auf Karik, Die Konstruktion von Schutznormen und deren Verortung im Spannungsverhältnis von „Protection“ und „Protectionism“. Überlegungen zum SC Velleianum, der Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften, §§ 25a-d KSchG und § 98 EheG (Dissertation 2023).

AbhandlungenUniv.-Ass.in Dr.in Karina Jasmin KarikJRP 2023, 338 Heft 4 v. 30.12.2023

Mehr als 25 Jahre sind seit der letzten Änderung des österreichischen Interzedent:innenschutzmodells, das sich aus § 98 EheG (1985) [inhaltsgleich nunmehr § 41 EPG (2010)], §§ 25a-d KSchG (1997) sowie der OGH-Judikatur zur Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften (ab 1995) zusammensetzt, vergangen. Der vorliegende Beitrag nimmt eine Evaluierung des Status quo vor und überprüft die bestehenden Schutzregeln und -mechanismen auf deren Zeitgemäßheit. Im Folgenden werden zunächst Informationspflichten und Haftungsbeschränkungsoptionen, anschließend deren Zusammenspiel analysiert; ferner wird ergänzend die OGH-Judikatur zur Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften ausgewertet. Auf Basis dieser Erörterungen ergehen Empfehlungen zum Interzedent:innenschutz de lege ferenda.

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