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Internationale Umgründungen und Entstrickung

Gesellschafts- & SteuerrechtDr. Josef MetzlerRWZ 2005/48RWZ 2005, 161 Heft 6 v. 24.6.2005

Durch Umgründungsmaßnahmen kann es zum Entstehen oder zum Verlust von Besteuerungsrechten an stillen Reserven kommen. Thema dieser Untersuchung ist die Entstrickung1)1)Der Begriff der Entstrickung wurde erstmals im BFH-Urteil vom 16. 7. 1969, I 265/65, BStBl II 1970, 175 verwendet. durch internationale Umgründungen. Beispielsweise können Besteuerungslücken dadurch entstehen, dass bei einem Anteilstausch im außerbetrieblichen Bereich Besteuerungsrechte im Sinne des § 31 EStG entgehen oder durch up-stream-Verschmelzungen und Spaltungen sowie verschmelzende Umwandlungen überhaupt stille Reserven im Beteiligungsansatz untergehen. Weitere Entstrickungsfälle und Thema der folgenden Analyse können aus internationalen verbandsrechtlichen Vermögensübertragungen resultieren.

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