Nachdem der Arbeitgeber Konkurs angemeldet hatte, war im konkreten Fall zu entscheiden, in welcher Höhe eine jährlich zu zahlende Diensterfindungsvergütung vom Insolvenz-Entgelt-Fonds (kurz: IEF) gesichert war.
Über den Anlassfall hinaus informieren wir praxisbezogen, wie generell Einmalzahlungen (zB Abfertigungen, etc) bei Insolvenz des Arbeitgebers durch den IEF gesichert sind.