Moldau und die Ukraine sind laut einer Kundmachung des Bundeskanzlers (BGBl III 2007/94) dem New Yorker Unterhaltsübereinkommen (BGBl 1969/316) beigetreten. Montenegro hat erklärt, sich an das Übereinkommen gebunden zu erachten.
Moldau und die Ukraine sind laut einer Kundmachung des Bundeskanzlers (BGBl III 2007/94) dem New Yorker Unterhaltsübereinkommen (BGBl 1969/316) beigetreten. Montenegro hat erklärt, sich an das Übereinkommen gebunden zu erachten.