Im Mittelpunkt des vor Kurzem zur Begutachtung versendeten Entwurfs der EO-Novelle 2008 (105/ME 23. GP) steht die Modernisierung der Zwangsverwaltung, die zugleich auf Superädifikate und Baurechte ausgedehnt werden soll. Geplant sind einerseits Vereinfachungen für den betreibenden Gläubiger und andererseits Verbesserungen des Schuldnerschutzes. So soll zB die Exekution durch Zwangsverwaltung aufgeschoben werden, wenn zur Hereinbringung derselben Forderung auch eine Gehaltsexekution geführt wird und die Forderung damit im Lauf eines Jahres getilgt werden kann. Darüber hinaus soll - neben mehreren punktuellen Änderungen des Exekutionsrechts - die Möglichkeit geschaffen werden, Fahrnisse über Online-Auktionshäuser zu versteigern, um höhere Erträge zu erzielen.