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Impfverweigerung – kein Kündigungsschutz

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2023/124wbl 2023, 398 Heft 7 v. 20.7.2023

§ 879 Abs 1 ABGB, § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG, § 17 Abs 1 Z 7 GlBG

Verweigert ein Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber verlangte Impfung gegen Covid-19, kann eine deswegen ausgesprochene Kündigung des Arbeitgebers nicht wegen eines verpönten Motives angefochten werden. Die Kündigung ist auch nicht sittenwidrig. Es liegt auch keine verbotene Diskriminierung wegen der Weltanschauung des Arbeitnehmers vor.

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