§ 879 Abs 1 ABGB, § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG, § 17 Abs 1 Z 7 GlBG
Verweigert ein Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber verlangte Impfung gegen Covid-19, kann eine deswegen ausgesprochene Kündigung des Arbeitgebers nicht wegen eines verpönten Motives angefochten werden. Die Kündigung ist auch nicht sittenwidrig. Es liegt auch keine verbotene Diskriminierung wegen der Weltanschauung des Arbeitnehmers vor.