§ 1151 ABGB, § 1 Abs 1 BUAG
Können als Subunternehmer tätige Fliesenleger Arbeitszeit und Arbeitsort frei einteilen und sind sie dabei lediglich durch die Gegebenheiten und Wünsche des Kunden auf der Baustelle beschränkt, liegt darin ein Indiz für einen Werkvertrag. Ein nach Stunden bemessenes Entgelt hat nur geringe Indizwirkung für einen Arbeitsvertrag.