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Wirksamkeit der Verwalterkündigung

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturStephanie Kulhanekimmolex 2025/99immolex 2025, 239 - 240 Heft 7 und 8 v. 28.7.2025

Ein Beschluss der EigG auf Kündigung des Verwaltungsvertrags ist sofort vollziehbar, sodass dieser zur (vorläufigen) Rechtswirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung führt und deren Zugang zur Beendigung des Vertragsverhältnisses.

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