Wird ein Grundstück des Altvermögens verkauft, bei dem eine Teilfläche in Bauland umgewidmet worden ist und die restliche Fläche Grünland geblieben ist, so muss für Zwecke der Berechnung der ImmoESt der Verkaufspreis auf diese beiden Teilflächen aufgeteilt werden. Die Aufteilung erfolgt nach dem Sachwertverhältnis, also dem Verhältnis des objektiven Marktwerts des Baulands zum objektiven Marktwert des Grünlands.

