Gar nicht selten wird in Gerichtsverfahren die Unterbrechung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung eines anderen Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens beantragt. Der Beitrag behandelt die Frage, unter welchen - engen - Voraussetzungen einem solchen Antrag stattgegeben werden soll.
Schlagwörter:

