Die in § 10 BTVG normierten Ratenpläne orientieren sich primär am Neubau. Nationale wie internationale klimapolitische Zielsetzungen machen es jedoch notwendig, das Augenmerk vermehrt auf die Erhaltung des bisherigen Gebäudebestands zu richten und sich von dem bisherigen "Acquisition, Development, Construction"-Bauträgermodell hin zur "durchgreifenden Erneuerung" iSd BTVG zu bewegen. Diesem Trend entsprechend sollten die in § 10 BTVG enthaltenen und derzeit auf den Neubau ausgerichteten Ratenpläne adaptiert bzw erweitert werden.

