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Zur Kostenaufteilung im Mischhaus

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2025/100immolex 2025, 240 - 244 Heft 7 und 8 v. 28.7.2025

Auch in Gebäuden, in denen WE begründet ist, aber noch vor WE-Begründung abgeschlossene Miet- oder Nutzungsverhältnisse weiterbestehen, steht es den WEern frei, einen von der gesetzlichen Aufteilungsregel des § 32 Abs 1 Satz 2 WEG abweichenden Verteilungsschlüssel ohne Einbeziehung der Altmieter zu vereinbaren.

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