Grüne Mietverträge ("Green Leases") sind das "State-of-the-Art-Instrument", wenn es um die nachhaltige Gebäudenutzung und das Einbeziehen von Umwelt- und Nachhaltigkeitsklauseln geht. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass konkrete Ziele wie die Steigerung der Energieeffizienz, der Einsatz erneuerbarer Energien oder die Reduzierung von Abfall zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden und dadurch der fortschreitenden ESG-Regulierung Folge geleistet wird. Doch Vorsicht - wirksame Vertragsformulierungen erfordern neben der Bedachtnahme auf zwingende gesetzliche Regelungen im Mietrecht gegebenenfalls eine Klauselkontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB sowie auch die Berücksichtigung weiterer rechtlicher Herausforderungen.

