Die teilweise Nichtigkeit der Untermietzinsvereinbarung kann auch noch binnen sechs Monaten nach Beendigung des Untermietverhältnisses rückwirkend geltend gemacht werden.
Die teilweise Nichtigkeit der Untermietzinsvereinbarung kann auch noch binnen sechs Monaten nach Beendigung des Untermietverhältnisses rückwirkend geltend gemacht werden.
