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Vermietung durch Miteigentümer - ordentliche Verwaltung oder wichtige Veränderung?

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2022/99immolex 2022, 225 Heft 6 v. 3.6.2022

Der Abschluss eines Mietvertrags mit einem Dritten ist nur dann eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung, wenn die Vermietung auf ortsübliche Zeit und zu ortsüblichen Bedingungen erfolgt. Andernfalls ist es eine wichtige Veränderung, sodass die Zustimmung der Mehrheit der Miteigentümer nicht reicht.

9 Ob 61/21t

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