Im Teilanwendungsbereich des MRG kann die Pflicht zur Erhaltung einer mitvermieteten Heizungsanlage auch in einem Formularvertrag wirksam auf den Geschäftsraummieter überwälzt werden, sofern es sich nicht um eine generelle Überwälzung betreffend sämtliche Erhaltungsarbeiten handelt.
3 Ob 195/21d