Missbräuchliche Klauseln in einem Mietvertrag mit einem Verbraucher sind für den Mieter nicht verbindlich. Das hat das Gericht - im Rahmen des Streitgegenstands - von Amts wegen zu prüfen, und zwar unabhängig davon, ob der Mieter im Verfahren Kl oder Bekl ist. Hat der Mieter dazu noch nichts vorgebracht, dann muss er vom Gericht angeleitet werden, ob er sein Vorbringen nicht ergänzen bzw seinen Sachantrag nicht ausdehnen will.