Bei der Einräumung oder Verlängerung von Baurechten stellen sich bei der Berechnung der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage zahlreiche Zweifelsfragen. Der gegenständliche Beitrag beschäftigt sich mit zwei speziellen Fragestellungen: Welche Auswirkung können einerseits Wertsicherungsklauseln, andererseits sonstige Leistungen (zB die Verpflichtung zur Errichtung eines Gebäudes) auf die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage haben.