Da Spekulationskäufe mit gemeinnützig errichteten Wohnungen und Geschäftsräumen den im "Volkswohnungswesen" gründenden Zielsetzungen widersprechen, ist mit 1. 7. 2022 die spekulationsverhindernde Neuregelung des § 15i WGG bei Objekten, an denen anlässlich der Errichtung Eigentum übertragen wird, in Kraft getreten. Im Folgenden soll auf einige ausgewählte Aspekte der Neuregelung eingegangen werden.
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