Die Frage des "Paketverkaufs" hat durch die jüngste WGG-Novelle (BGBl I 2022/88) neuerlich eine Änderung erfahren. Der Beitrag stellt die Neuerung vor und beantwortet erste Fragen, die insbesondere mit den Seitenwirkungen auf die Geschäftskreiseinordnung von Wohnungs- und Paketverkäufen verbunden sind.
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