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Voraussetzungen des Lagezuschlags beim Richtwertmietzins

MietrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2021/43immolex 2021, 83 - 84 Heft 3 v. 10.3.2021

Die für den Lagezuschlag maßgebenden Umstände müssen dem Mieter spätestens bei Zustandekommen des Mietvertrags schriftlich bekannt gegeben werden. An diese Formvorschrift ist kein allzu strenger Maßstab anzulegen, eine schlagwortartige Angabe genügt.

5 Ob 128/20i

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