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Überlassung des Mietgegenstands im Rahmen der Unternehmensverpachtung ist keine Weitergabe des Mietgegenstands iSd § 30 Abs 2 Z 4 Fall 1 MRG

MietrechtRechtsprechungJudikaturMartin Eberweinimmolex 2021/42immolex 2021, 80 - 83 Heft 3 v. 10.3.2021

Die in § 12a Abs 1 und 5 MRG verwendete Formulierung "von ihm im Mietgegenstand betrieben" kann nur bedeuten, dass der Verpachtende bzw im Fall des § 12a Abs 1 MRG verfügende Mieter der Träger des Unternehmens gewesen sein muss. Es kommt nicht darauf an, ob zwischen einzelnen Verpachtungsvorgängen der Hauptmieter der Geschäftsräumlichkeit dort das Unternehmen tatsächlich selbst geführt hat. Wenn es der Vorpächter an ihn zurückstellt und er es unverzüglich weiterverpachtet, entspricht ein solcher Verpachtungsvorgang § 12a Abs 5 MRG.

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