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Zur Benützung von Allgemeinflächen

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturManuel C. Traxler, Stefan C. Bartimmolex 2021/197immolex 2021, 414 - 416 Heft 12 v. 7.12.2021

Eine Benützungsvereinbarung kann auch in gleichlautenden Kauf- und WE-Verträgen getroffen werden. Die in derartigen Summenverträgen getätigte Zusage an die WE-Bewerber ist als einstimmige Benützungsvereinbarung wirksam und innerhalb der allgemeinen Grenzen des § 38 WEG 2002 zulässig.

5 Ob 135/21w

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