Über ein Begehren auf Räumung der ehemaligen Ehewohnung ist auch dann wegen des Vorrangs des nachehelichen Aufteilungsverfahrens im Außerstreitverfahren zu entscheiden, wenn es sich um eine Dienstwohnung handelt und der Dienstgeber einer Übertragung der Mietrechte an den anderen Ehegatten nicht zustimmt.
1 Ob 83/20t