Wohnungseigentum wird im Regelfall durch eine schriftliche Vereinbarung aller Miteigentümer begründet. In seltenen Fällen entsteht Wohnungseigentum aber auch auf exekutivem Weg.
Schlagwörter:
Wohnungseigentumsbegründung; Exekutionsverfahren; Teilung einer Liegenschaft.