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Die Begründung von Wohnungseigentum im Exekutionsverfahren

Schwerpunkt Teilungsklage und WohnungseigentumAufsatzHarald Miniimmolex 2020, 295 - 300 Heft 10 v. 7.10.2020

Wohnungseigentum wird im Regelfall durch eine schriftliche Vereinbarung aller Miteigentümer begründet. In seltenen Fällen entsteht Wohnungseigentum aber auch auf exekutivem Weg.

Schlagwörter:

Wohnungseigentumsbegründung; Exekutionsverfahren; Teilung einer Liegenschaft.

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