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Grobes Verschulden am Zinsrückstand

MietrechtRechtsprechungJudikaturN. N.immolex 2020/87immolex 2020, 300 - 301 Heft 10 v. 7.10.2020

Aus der Verlängerung des Mietvertrags mit einem Mieter mit bekannt schlechter Zahlungsmoral ist kein Verzicht des Vermieters auf die Kündigung wegen künftiger Mietzinsrückstände und somit auf den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 1 MRG abzuleiten.

3 Ob 16/20d

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