vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsgeschäftliche Einräumung einer Personalservitut verhindert Ersitzung einer Realservitut

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.immolex 2020/70immolex 2020, 230 - 232 Heft 7 und 8 v. 22.7.2020

Auch für Dienstbarkeiten gilt der Grundsatz, dass rechtsgeschäftlich in die Gewahrsame des Berechtigten überlassene Sachen grundsätzlich nicht ersessen werden können; dies ergibt sich zum einen daraus, dass es in einem solchen Fall zumindest idR an der auch für eine lange Ersitzung nach § 1477 ABGB notwendigen Redlichkeit fehlt. Der Umstand der bloß obligatorischen Gebrauchsüberlassung ist dem Nutzer im Normalfall nämlich bekannt und wenn nicht, muss er ihm für gewöhnlich bekannt sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!