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Keine negatorische Klage gegen WE-Bewerber und Miteigentümer, der Kfz-Abstellplätze auf einer Liegenschaftsabfahrt bzw -zufahrt benützt

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.immolex 2020/63immolex 2020, 214 - 216 Heft 7 und 8 v. 22.7.2020

Der Rechtstitel für die einem WEer zustehenden Nutzungsbefugnisse liegt nicht in der Nutzwertfestsetzung bzw der Nutzwertbestimmung, sondern in der Widmung. Diese erfolgt im Allgemeinen im WE-Vertrag, unterliegt keinen Formvorschriften und kann auch vom WE-Organisator gesetzt werden, was bei der Errichtung einer größeren Anlage, deren Wohnungen sukzessive abverkauft werden sollen, sogar dem Regelfall entspricht.

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