Für die - sowohl hinsichtlich des Ausmaßes der Immissionen als auch der Beeinträchtigung des dadurch betroffenen Grundstücks - zu berücksichtigenden örtlichen Verhältnisse kommt es neben Dauer und Intensität ua auch auf die Art der Einwirkung, den Grad ihrer Störungseignung sowie auf den "Charakter der Gegend" an, die sich im Regelfall nicht auf das emittierende und das beeinträchtigte Grundstück reduzieren lässt, sondern Gebietsteile mit annähernd gleichen Lebens- und Umweltbedingungen umfasst.