vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bindung an die Zustimmung des Rechtsvorgängers

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.immolex 2020/100immolex 2020, 354 - 355 Heft 11 v. 4.11.2020

Im außstrVerf ist auch die nach den Bauvorschriften notwendige Zustimmung oder die Unterfertigung von Bauansuchen zu erwirken. Rsp und L bejahten bereits eine Bindung des Einzelrechtsnachfolgers an eine von seinem Einzelrechtsvorgänger (außerhalb des WE-Vertrags) erteilte Zustimmung zu einer Änderung eines anderen WE-Objekts ohne ausdrückliche vertragliche Überbindung übereinstimmend zumindest für den Fall, in dem von den übrigen WEern bereits genehmigte Änderungen tatsächlich durchgeführt wurden und der Einzelrechtsnachfolger eines zustimmenden WEers sein WE-Objekt samt dem durch die Zustimmung aller übrigen rechtmäßig veränderten Zustand erworben hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!