Mit Kundmachung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung betreffend Festlegung der Ermittlung des Grundstückswerts (GrWV) geändert wird, (FN ) wurde die GrWV um Regelungen betreffend den Grundstückswert des Baurechts ergänzt. Sämtliche Änderungen traten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag, somit am 2. 10. 2019, in Kraft. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Auswirkungen des neu aufgenommenen Abs 4 in § 2 GrWV und soll die nun geltenden Regelungen für die Berechnung der GrESt für das Baurecht auf den Punkt bringen, jedoch auch auf die mit der Änderung einhergehenden Problematiken hinweisen.