Mit 6 Ob 226/18f, der 9. Klausel-Entscheidung, geht eine Erfolgsgeschichte zu Ende; seit 2006 war es der Bundesarbeitskammer mit einer Serie von Verbandsklagen gelungen, auf Basis des AGB-Rechts gegen vorformulierte Mietvertragsbedingungen vorzugehen. Reihenweise wurden vom OGH gebräuchliche Mietvertragsklauseln für unzulässig erklärt und auf diese Weise der sowieso bereits sehr engmaschige Schutz des Mieters weiter verdichtet. Im vorliegenden Verfahren sind vier angegriffene Klauseln beim OGH gelandet; alle vier werden vom OGH aber für zulässig angesehen. Dem ist - wie die folgenden Überlegungen zeigen - inhaltlich weitgehend zuzustimmen.