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Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungN. N.immolex 2019/88immolex 2019, 320 - 321 Heft 10 v. 7.10.2019

Eine Anmerkung der Einräumung von WE muss sich auf ein bestimmtes Objekt beziehen, was dessen möglichst genaue Bezeichnung in der Zusage des WE und im Eintragungsgesuch voraussetzt. Soll das Objekt erst errichtet werden, ist daher idR die Bezugnahme auf den behördlich bewilligten Bauplan zu fordern. Nur bei bereits bestehenden Objekten reicht die Angabe der topografischen Bezeichnung aus.

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