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Valorisierung des Grundkostenanteils

MietrechtRechtsprechungN. N.immolex 2019/57immolex 2019, 211 - 213 Heft 6 v. 6.6.2019

Der nunmehr gesetzliche Richtwert nach § 5 Abs 1 RichtWG ist eine valorisierte Festschreibung der nach der Stammfassung des RichtWG vom BMfJ mit Verordnung festgelegten Beträge in Gesetzesform. Die im nun gesetzlich festgelegten Richtwert enthaltenen Grundkostenanteile (§ 16 Abs 3 MRG) und die "abgezogenen" Baukostenanteile (§ 16 Abs 2 Z 2 MRG) gem § 5 Abs 2 RichtWG sind zu valorisieren.

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