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Fixzinsvereinbarungen sind nicht jedenfalls unzulässig

WohnungsgemeinnützigkeitsrechtRechtsprechungN. N.immolex 2019/114immolex 2019, 393 - 395 Heft 12 v. 9.12.2019

Darlehensvereinbarungen haben den jeweils geltenden landesrechtlichen Förderbestimmungen zu entsprechen, wobei bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Fixzinsvereinbarungen auf die Gegebenheiten im Abschlusszeitpunkt abzustellen ist.

5 Ob 50/19t

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