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Für die Frage der Widmung ist auf die privatrechtliche Einigung der WEer abzustellen

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungN. N.immolex 2019/113immolex 2019, 392 - 393 Heft 12 v. 9.12.2019

Grundsätzlich kann die Beschreibung eines WE-Objekts oder die Bezeichnung der betreffenden Räume und der daraus resultierende Verwendungszweck in einem Nutzwertgutachten ein bei der Auslegung zu berücksichtigender Aspekt sein, soweit ein Konnex auf die Einbeziehung dieser Umstände in die Widmungsvereinbarung der Mit- und WEer indiziert ist.

5 Ob 72/19b

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