vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Erhaltungspflicht einer vom Mieter installierten Heiztherme nach erfolgtem Eintritt und Anhebung gem § 46 Abs 2 MRG

MietrechtRechtsprechungN. N.immolex 2019/108immolex 2019, 382 - 384 Heft 12 v. 9.12.2019

Auch wenn die Erhaltungspflicht des Vermieters auf die von ihm entgeltlich bereitgestellten Wärmebereitungsgeräte beschränkt ist, umfasst diese Erhaltungspflicht des Vermieters auch die allenfalls notwendige Neuherstellung, das heißt den Austausch einer irreparabel defekten durch eine gleichwertige neue Anlage. Kommt der Vermieter seiner Erhaltungspflicht nicht nach und nimmt der Mieter diese Maßnahme selbst vor, erstreckt sich die Erhaltungspflicht des Vermieters auch auf die neue Anlage.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!