Innerhalb eines Gründerzeitviertels (FN ) ist der Lagezuschlag nach § 16 Abs 2 Z 3 MRG, der hohen Einfluss auf den zulässigen Richtwertmietzins genießt, (FN ) gesetzlich ausgeschlossen: Die Beurteilung, ob ein solches Gründerzeitviertel vorliegt, hat in der Praxis große Bedeutung und wird doch meist nur mithilfe eines mittlerweile veralteten Verzeichnisses vorgenommen. Der vorliegende Beitrag möchte der Praxis neue Anregungen für eine gründliche und zeitgemäße Einzelfallbetrachtung geben.