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§ 364a ABGB ist auch im Verhältnis zwischen WEern ein und desselben Hauses anwendbar

LiegenschaftsrechtRechtsprechungN. N.immolex 2019/102immolex 2019, 354 - 355 Heft 11 v. 5.11.2019

Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch kann auch zwischen WEern ein und desselben Hauses für eine von einem WE-Objekt ausgehende Störung bestehen. Dass das emittierende und das beeinträchtigte WE-Objekt Teil derselben Liegenschaft sind, steht der (analogen) Anwendung des § 364a ABGB nicht im Weg.

5 Ob 21/19b

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