Ein gegen die EigG erwirkter Exekutionstitel - hier betreffend den Ersatz der von einem WEer getragenen Kosten der Sanierung des Daches - ist nicht nur in die Rücklage vollstreckbar, sondern auch in die Ansprüche der EigG gegen die einzelnen WEer, diese Aufwendungen anteilig zu tragen.
5 Ob 57/19x