Zusammenfassung: Vorliegend widmet sich der erkennende Fachsenat der Frage, ob die mietrechtlichen Ausnahmebestimmungen bei Einfamilienhäusern auch solche Fälle der Vermietung einer Grundfläche zum Zweck der Errichtung eines Superädifikates erfassen. Liegt eine Gleichstellung zur Raummiete und somit auch ein unzulässiger Kettenmietvertrag vor?
Rechtsgrundlagen: § 1090 ABGB; § 1 MRG; § 29 Abs 1 MRG